Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche Leistungen, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.

Bei der gesetzlich geregelten Krebsvorsorgeuntersuchung für Männer kann im urologischen Bereich nur etwa die Hälfte der Prostatakrebse erkannt werden. Deswegen sind weitere Untersuchungen sinnvoll, um Ihnen eine höhere Sicherheit für Ihre Gesundheit zu ermöglichen:

  • Eine Ultraschalluntersuchung der Nieren, Blase und Prostata, mit dem nur von Urologen durchgeführten „Transrectalschall", der sehr informativ hinsichtlich Größe und kritischer Veränderung der Prostata ist.
  • Die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) im Blut, mit der eine erhebliche Verbesserung der Früherkennung erreicht werden kann.
  • Eine Urinuntersuchung (Zytologie), die aufgrund der steigenden Zahl an Blasentumoren unabdingbar ist.

Wenn Sie die oben genannten Leistungen in Anspruch nehmen möchten, kann ich Ihnen gern einen individuell auf Sie abgestimmten Vorsorgeplan erstellen.